PANDO BUCCI LAW, PLLC
E-2: Mit Ihrer Firma in die USA
Das E-2-Visum im Überblick
Wenn Sie in den USA leben und arbeiten möchten, gibt es zwei Wege: ein befristetes Visum oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die Green Card.
Das E-2 ist ein Visum für Unternehmer. Sie investieren in ein Unternehmen in den USA und führen es selbst. Das Visum ist befristet. Sie können es aber immer wieder verlängern, solange Ihr Unternehmen läuft. Die Zahl der Verlängerungen ist nicht begrenzt.
Das E-2 gibt es nur für Staatsangehörige von Ländern, die einen Handelsvertrag mit den USA haben. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören dazu.
Voraus-setzungen
Staatsangehörigkeit. Sie brauchen den Pass eines Vertragsstaats. Ihr Wohnsitz spielt keine Rolle. Auch Ihr Unternehmen muss mindestens zu 50 Prozent Personen mit dieser Staatsangehörigkeit gehören.
Erhebliches Investment. Ihr Investment muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten Ihres Unternehmens erheblich sein. Eine feste Mindestsumme gibt es nicht.
Investiertes Kapital. Das Kapital muss bereits investiert oder fest gebunden sein. Sie müssen damit ein echtes unternehmerisches Risiko tragen. Geld auf einem Konto reicht nicht.
Aktives Unternehmen. Ihr Unternehmen muss echte Waren oder Dienstleistungen anbieten. Passive Kapitalanlagen wie vermietete Immobilien, Aktien oder Grundstücke reichen nicht.
Kein „marginales“ Unternehmen. Ihr Unternehmen muss mehr erwirtschaften als den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familie. Es muss einen Beitrag zur US-Wirtschaft leisten, vor allem durch Arbeitsplätze, oder dies innerhalb von fünf Jahren realistisch erreichen können.
Ihre Rolle. Sie müssen das Unternehmen selbst aufbauen und führen. Dafür brauchen Sie mindestens 50 Prozent der Anteile oder die operative Kontrolle.
Wie viel müssen Sie investieren?
Je geringer die Gesamtkosten des Unternehmens, desto höher muss Ihr Anteil daran sein. Bei kleineren Unternehmen sehen wir in der Praxis meistens Beträge ab etwa 100.000 Dollar.
Zum Investment zählen zum Beispiel der Kaufpreis eines Unternehmens, Ausstattung, Ware, Mietkautionen und Startkosten. Ein Kredit zählt nur, wenn Sie persönlich haften, zum Beispiel mit einer Hypothek auf Ihre Immobilie in Deutschland. Ein Kredit, der nur mit dem Vermögen Ihres US-Unternehmens abgesichert ist, zählt nicht.
Gründen, kaufen oder Franchise
Für das E-2 können Sie ein neues Unternehmen gründen, ein bestehendes kaufen oder ein Franchise übernehmen.
Beim Kauf gibt es bereits Umsatz, Kunden und Mitarbeiter. Dafür müssen Sie den Kaufpreis begründen und den Kauf sauber dokumentieren. Bei einer Neugründung muss Ihr Businessplan umso mehr überzeugen, denn es gibt noch keine Zahlen. Ein Franchise verbindet ein bewährtes Konzept mit klaren Kosten.
In allen Fällen ist ein guter Businessplan entscheidend: mit realistischen Zahlen, einer Marktanalyse und einem Personalplan für die nächsten fünf Jahre.
Ihre Familie
Ihr Ehepartner und Ihre unverheirateten Kinder unter 21 können mit Ihnen in die USA kommen. Sie erhalten ein eigenes E-2-Visum für Familienangehörige.
Ihr Ehepartner darf in den USA arbeiten, in jedem Beruf und bei jedem Arbeitgeber. Ihre Kinder dürfen zur Schule gehen und studieren, aber nicht arbeiten. Mit 21 endet ihr Status. Dann brauchen sie ein eigenes Visum.
Deutsche Mitarbeiter
Sie können auch Mitarbeiter mit einem E-2-Visum in Ihr US-Unternehmen holen. Sie brauchen dieselbe Staatsangehörigkeit wie Ihr Unternehmen. Außerdem müssen sie eine Führungsposition haben oder Fachwissen mitbringen, das für Ihr Unternehmen wichtig ist.
Wie lange gilt das E-2-Visum?
Deutsche Staatsangehörige erhalten das E-2-Visum für bis zu fünf Jahre, mit beliebig vielen Einreisen. Bei jeder Einreise dürfen Sie bis zu zwei Jahre bleiben.
Danach können Sie das Visum verlängern. Das Konsulat prüft dann, ob Ihr Unternehmen läuft und ob Sie Ihren Plan umgesetzt haben. Wenn Sie Ihr Unternehmen schließen oder verkaufen, endet Ihr E-2-Status.
Ablauf
(1) Planung und Anwältin. Sie planen Ihr Unternehmen und beauftragen eine erfahrene Anwältin. Wir prüfen Ihre Struktur und erstellen eine individuelle Checkliste, mit der Sie die Herkunft Ihrer Mittel nachweisen.
(2) Gründung oder Kauf und Investment. Sie gründen oder kaufen Ihr Unternehmen in den USA und investieren das Kapital. Zur Vorbereitung können Sie mit ESTA reisen, zum Beispiel für Besichtigungen, Verhandlungen, die Firmengründung und die Kontoeröffnung. Im Unternehmen arbeiten dürfen Sie mit ESTA nicht.
(3) Antrag beim Konsulat. Wir reichen Ihren Antrag beim US-Generalkonsulat in Frankfurt ein, mit Businessplan, Nachweisen zum Investment und zur Herkunft der Mittel. Danach haben Sie ein persönliches Gespräch. Wenn Sie sich bereits mit einem gültigen Visum in den USA aufhalten (nicht ESTA), ist in bestimmten Fällen auch ein Statuswechsel bei USCIS möglich.
(4) Verlängerung. Vor Ablauf Ihres Visums beantragen Sie die Verlängerung. Dafür weisen Sie nach, dass Ihr Unternehmen läuft und wächst.
Herkunft der Mittel
Für das E-2 müssen Sie nachweisen, dass Ihr Kapital aus legalen Quellen stammt und wie es von Ihrem Konto in Ihr US-Unternehmen geflossen ist. Typische Quellen sind:
Einkommen. Gehalt, Einkünfte aus Selbstständigkeit, Gewinnausschüttungen und Dividenden. Nachweise sind zum Beispiel Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Jahresabschlüsse und Kontoauszüge.
Veräußerungsgewinne. Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien, Unternehmen oder Wertpapieren. Nachweise sind Kauf- und Verkaufsverträge, Steuerunterlagen und Kontoauszüge, die den Zahlungseingang zeigen.
Schenkungen und Erbschaften. Geld von Familie oder Freunden ohne Rückzahlungspflicht oder Vermögen aus einem Erbe. Nachweise sind Schenkungsvertrag, Testament oder Erbschein und Unterlagen dazu, wie der Schenker oder Erblasser das Vermögen erworben hat.
Kredite. Ein Kredit zählt, wenn Sie persönlich dafür haften. Nachweise sind Kreditvertrag, Sicherheiten und Unterlagen dazu, wie Sie die Sicherheiten erworben haben.
E-2 und Green Card
Das E-2-Visum führt nicht automatisch zur Green Card. Viele E-2-Unternehmer erhalten aber über andere Wege eine Green Card. Die häufigsten sind die EB-5-Green-Card für Investoren, die EB-1C-Green-Card für Führungskräfte internationaler Unternehmen und der EB-2 National Interest Waiver für Unternehmer, deren Tätigkeit im nationalen Interesse der USA liegt.
Wenn wir Ihr E-2-Visum vorbereiten, besprechen wir auch Ihre langfristigen Ziele. Wenn eine Green Card Teil Ihres Plans ist, strukturieren wir Ihr Unternehmen, Ihre Beteiligung und Ihre Rolle so, dass Ihnen diese Wege offen bleiben.
Ihre E-2-Anwältin
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind Kapital, das noch nicht investiert ist, eine unklare Herkunft der Mittel, ein zu allgemeiner Businessplan und ein Investment, das für das geplante Unternehmen zu gering ist. Diese Fehler lassen sich mit guter Planung vermeiden.
Dominique Pando Bucci ist US-Anwältin für Business- und Investoren-Einwanderung in Miami Beach, Florida. Sie ist in Deutschland aufgewachsen und Bundeskanzler-Stipendiatin der Alexander von Humboldt-Stiftung. Sie berät Unternehmer auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung: info@pandobuccilaw.com
Hinweis: Die Informationen auf dieser Website sind keine Rechtsberatung und dienen nur der allgemeinen Information. Für eine Rechtsberatung im Einzelfall müssen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen.
Was ist das E-2 Investorenvisum?